Festival „Resist to Exist 2019“: Beschwerde vor dem OVG erfolglos - 21/19
26.07.2019
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Beschwerde des Veranstalters des Festivals „Resist to Exist“ gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte einen Eilantrag des Veranstalters, der sich gegen eine vom Landkreis Oberhavel verfügte Nutzungsuntersagung gewandt hatte, abgelehnt. Das dreitägige Festival „Resist to Exist“ wird seit August 2016 jährlich in Kremmen bei Berlin veranstaltet. Festival „Resist to Exist 2019“: Beschwerde vor dem OVG erfolglos - 21/19