Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in dem
Berufungsverfahren OVG 7 B 22.14
Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf
Freitag, den 30. Januar 2015, 12.00 Uhr .
Ort: Dienstgebäude Hardenbergstr. 31, Berlin-Charlottenburg,
Saal 320, 3. Etage.
Streitgegenstand:
Die Klägerin, eine türkische Staatsangehörige, begehrt die Erteilung eines Visums zum Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden türkischen Ehemann. In dem Verfahren ist die Frage zu klären, ob die seit Mitte 2007 geltende Regelung, wonach nachzugswillige Ehegatten vor ihrer Einreise nachweisen müssen, dass sie sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können“ (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG), auch für türkische Staatsangehörige gilt oder gegen die in dem Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei (ARB 1/80) enthaltene sog. „Stillhalteklausel“ verstößt.
Allgemeine Hinweise für Zuhörer:
Die Anzahl der Plätze für Zuhörer ist begrenzt.
Bei der Eingangskontrolle ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen.
Da Parkplätze nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen.
Hinweise für Medienvertreter:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich. Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal sind nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Es sind lediglich Kameras ohne Stativ zugelassen. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Mobile IT-Geräte dürfen während der Verhandlung nur im Offline-Betrieb benutzt werden.