Wie bereits angekündigt, hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in dem Verfahren OVG 6 A 4.14
Kläger: NABU Deutschland, Landesverband Brandenburg e.V.
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf
Donnerstag, den 15. Januar 2015, 10.00 Uhr Ort: Dienstgebäude Hardenbergstr. 31, Berlin-Charlottenburg, Saal 301 (Plenarsaal), 3. Etage
Streitgegenstand:
Der Kläger wendet sich gegen Abflugrouten für den Südbahnbetrieb. Er hält die Flugroutenfestsetzungen für rechtswidrig, weil das Vogelschutzgebiet am Rangsdorfer See überflogen werde.
Allgemeine Hinweise für Zuhörer:
Die Anzahl der Plätze für Zuhörer ist begrenzt.
Es wird ab 8.30 Uhr Einlass in den Sitzungsaal gewährt.
Bei der Eingangskontrolle ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen.
Da Parkplätze nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen.
Hinweise für Medienvertreter:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal sind nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Es sind lediglich Kameras ohne Stativ zugelassen. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Mobile IT-Geräte dürfen während der Verhandlung nur im Offline-Betrieb benutzt werden. Im Falle eines die Kapazitätsgrenzen überschreitenden Medieninteresses bleibt die Einführung einer „Pool-Regelung“ vorbehalten. Parkplätze für Übertragungswagen können nicht zur Verfügung gestellt werden.