Beihilfe in Krankheitsfällen für Berliner Beamte wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – 36/15
11.12.2015
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin seinen Beamten zu Recht die Kosten von Medikamenten nur noch anteilig anhand der Höhe von Festbeträgen erstattet. Die Festbeträge berechnen sich nach dem billigsten Medikament aus der Gruppe mit vergleichbaren Beihilfe in Krankheitsfällen für Berliner Beamte wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – 36/15