Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in Brandenburg haben Anspruch auf öffentliche Förderung - 30/13
12.12.2013
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Brandenburg den Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in Strausberg und Cottbus Förderleistungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz zahlen muss. Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in Brandenburg haben Anspruch auf öffentliche Förderung - 30/13