Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, mit dem u.a. die Klagen eines Naturschutzverbandes und einer Grundstückseigentümerin gegen den Planfeststellungsbeschluss „Invalidenstraße“ abgewiesen wurden, rechtskräftig abgelehnt.
Das Planfeststellungsverfahren dient im Zuge des sogenannten „kleinen Innenstadtrings“ dem Lückenschluss zwischen der Invalidenstraße ab Hauptbahnhof und der Bernauer Straße. Für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgt ein vierspuriger Ausbau. Die Kläger kämpften vor allem noch um eine Entlastung der Invalidenstraße zwischen Caroline-Michaelis-Straße und Scharnhorststraße von einem Teil des Kraftfahrzeugverkehrs durch eine Umfahrung dieser Engstelle über die Zinnowitzer- und Habersaathstraße. Sie konnten aber im Zulassungsverfahren weder Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts bei der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses aufzeigen noch ausreichend deutlich machen, dass ihre Planungsvariante letztendlich unter Einbeziehung aller abwägungsrelevanten Belange so erhebliche Vorteile bringen könnte, dass die planfeststellende Behörde auf die von ihr favorisierte Planung der Verkehrsführung durch einen vierspurigen Ausbau der Trasse verzichten müsste.
Beschluss des 1. Senats vom 25. November 2011 – OVG 1 N 35.11