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Terminshinweis: Rückübertragung von Grundstücken an das Land Berlin nach dem Reichsvermögen-Gesetz – 44/11

Pressemitteilung vom 01.12.2011

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren OVG 11 B 24.10

Land Berlin ./. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt

auf Donnerstag, den 8. Dezember 2011 um 10.00 Uhr
im Gerichtsgebäude Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin, Saal 301 (Plenarsaal, 3. Stock).

Streitgegenstand:
Das Land Berlin beansprucht von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als sogenanntes Rückfallvermögen im ehemaligen Westteil Berlins gelegene Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 6,8 Millionen Quadratmetern im Gesamtwert von weit über 200 Millionen Euro, darunter Flächen der Flughäfen Tempelhof und Tegel, sowie ca. 55 Millionen Euro aus Verkäufen von Rückfallvermögen. Die Grundstücke waren dem Deutschen Reich ganz überwiegend aufgrund eines Reichsgesetzes vom 25. Mai 1873 zum dienstlichen Gebrauch unentgeltlich überlassen worden. Nach dem Reichsvermögen-Gesetz vom 16. Mai 1961 sollte insoweit überlassenes, nicht mehr benötigtes Grundvermögen den Ländern zurückübertragen werden. Der vom Land Berlin erhobenen Klage auf Rückgabe einzelner Grundstücke und Herausgabe von in einigen Fällen erzielten Veräußerungserlösen hat das Verwaltungsgericht stattgegeben (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 33/2010 vom 18. Juni 2010). Hiergegen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Berufung eingelegt.