Der 3a-Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren OVG 3a B 2.11
Freie Demokratische Partei ./. Bundesrepublik Deutschland
einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt
auf Montag, den 28. November 2011 um 11.00 Uhr
im Gerichtsgebäude Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin, Saal 301 (3. Stock).
Streitgegenstand:
Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Bescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 2009. Mit diesem wurde wegen von der Beklagten angenommener Verstöße gegen ein Spendenannahmeverbot und die Pflicht zur Veröffentlichung von Spenden im Rechenschaftsbericht zehn Bar- und Sachspenden des ehemaligen Landesvorsitzenden Jürgen W. Möllemann an die FDP Landesverband Nordrhein-Westfalen aus den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 finanziell sanktioniert. Es wurde gegen die FDP (Bundespartei) Zahlungsverpflichtungen von insgesamt 3.463.148,79 € festgesetzt. Die hiergegen von der FDP erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 8. Dezember 2009 im Wesentlichen abgewiesen (vgl. Pressemitteilung Nr. 46/2009 des Verwaltungsgerichts Berlin vom 08. Dezember 2009). Gegen dieses Urteil hat die Partei beim Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt.