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OVG: Neuruppin muss NPD den „Stadtgarten“ für den Bundesparteitag überlassen – 36/11

Pressemitteilung vom 11.11.2011

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Beschwerden der Fontanestadt Neuruppin und der NPD gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam entschieden, wonach die Fontanestadt Neuruppin zur Überlassung des Kulturhauses „Stadtgarten“ zur Durchführung des 33. NPD-Bundesparteitages am 12. und 13. November 2011 verpflichtet worden war. Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Fontanestadt Neuruppin zurückgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung insoweit bestätigt. Auf die Beschwerde der NPD hat das Oberverwaltungsgericht die Überlassung der Räumlichkeiten nicht davon abhängig gemacht, dass zuvor ein mit den zuständigen Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept vorgelegt wird.

Den Beteiligten ist im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit zunächst nur der Tenor des gefassten Beschlusses mitgeteilt worden; die schriftliche Begründung sowie eine weitere Presseerklärung erfolgen im Laufe des Tages.

Beschluss vom 11. November 2011 – OVG 3 S 142.11