Der auf den 26. September 2011, 11.30 anberaumte Termin im Verfahren
OVG 3a B 3.11
Partei DIE LINKE ./. Bundesrepublik Deutschland
ist nach Rücknahme der Berufung aufgehoben worden.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. Januar 2010 (vgl. Pressemitteilung Nr. 1/10 des Verwaltungsgerichts Berlin) ist nunmehr rechtskräftig.