Kein Anspruch des Landes Berlin auf Rückübertragung von „Rückfallvermögen“ nach dem Reichsvermögen-Gesetz – 46/11
08.12.2011
Auf die Berufung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Juni 2010 geändert und die Klage des Landes Berlin in vollem Umfang abgewiesen. Kein Anspruch des Landes Berlin auf Rückübertragung von „Rückfallvermögen“ nach dem Reichsvermögen-Gesetz – 46/11