Oberverwaltungsgericht bestätigt „Kuttenverbot“ für Hells Angels im Gerichtsgebäude des Landgerichts Potsdam – 32/10
20.12.2010
Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde eines Angehörigen des Motorradclubs „Hells Angels“ zurückgewiesen, der erreichen wollte, dass er als Zuschauer in einem Strafverfahren seine Motorradkutte tragen darf. Oberverwaltungsgericht bestätigt „Kuttenverbot“ für Hells Angels im Gerichtsgebäude des Landgerichts Potsdam – 32/10