Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet - 30/2008
18.12.2008
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat auf die Berufung der beklagten Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. März 2008 die Klagen von Briefdienstleistungsunternehmen, u.a. der PIN Mail AG, als unzulässig abgewiesen. Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet - 30/2008