Die in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geführten Verwaltungsstreitverfahren der letzten beiden Bewohner des im Abbaugebiet Jänschwalde gelegenen Dorfes Horno (zum Streitgegenstand vgl. Terminshinweis 13/2005 vom 26.10.2005) endeten im Termin am 2. November 2005 mit einem auf Anraten des Gerichts umfassend geschlossenen Vergleich. Danach werden die Kläger ihr Grundstück in angemessener Frist räumen und dieses gegen angemessene Entschädigung auf den im Verfahren beigeladenen Betreiber des Braunkohlentagebaus (Vattenfall Europe Mining AG) übertragen.
Energie
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Braunkohlentagebau Jänschwalde - 15/2005
Pressemitteilung vom 01.03.2006
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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