Energie

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Kein Weiterbestand einer in der DDR erteilten Arzneimittelzulassung

Pressemitteilung vom 01.03.2006

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute über die Berufungen eines Arzneimittelunternehmens entschieden, das die Zulassung für seine Tierarzneimittel Mitte 1990 vom damaligen DDR-Gesundheitsministerium erhalten hatte. Nach Auffassung des zuständigen 5. Senats galt diese Zulassung nach dem Ende der DDR nicht fort. Das bundesdeutsche Arzneimittelgesetz habe nur vorläufig den weiteren Vertrieb dieser Arzneimittel erlaubt, dafür aber im Zusammenhang mit dem Recht der europäischen Gemeinschaften die Vorlage pharmazeutischer Unterlagen verlangt, um die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit fachbehördlich prüfen zu lassen. Da die Klägerin solche Unterlagen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist nicht eingereicht hatte, blieben ihre Berufungen ohne Erfolg.

Urteile vom 25. Oktober 2005 – OVG 5 B 9 und 10.05 -