Energie

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Terminshinweis zum „Dosenpfand“-Verfahren - 9/2005

Pressemitteilung vom 01.03.2006

Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in dem Berufungsverfahren zum sog. Dosenpfand (Az. OVG 12 B 3.05) für

Donnerstag, den 20. Oktober 2005, 9.00 Uhr,

mündliche Verhandlung anberaumt (Dienstgebäude Hardenbergstraße, Raum 301).

Die Klägerinnen sind selbständige Lebensmitteleinzelhändler; sie wenden sich mit ihren Klagen gegen die 2003 eingeführte Pfand- und Rücknahmepflicht für Einweg-Getränkeverpackungen. Nach der Verpackungsverordnung der Bundesregierung muss bei dem Verkauf von Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure in Einweg-Verpackungen ein Pfand erhoben und bei der Rückgabe der Verpackung erstattet werden. Die Bundesregierung will auf diesem Weg die Mehrweg-Systeme stützen, eine bessere Verwertung des Verpackungsabfalls ermöglichen und die Umweltverschmutzung durch weggeworfene Dosen und Plastikflaschen eindämmen. Die Klägerinnen sind der Auffassung, dass die Regelung gegen Europarecht verstoße, weil sie den Binnenhandel behindere, und auch mit dem deutschen Recht nicht in Einklang stehe, weil sie insbesondere das Grundrecht auf Berufsfreiheit verletze.