Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in den Klageverfahren betr. den Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tegel für
Donnerstag, den 24. November 2005, 9.00 Uhr,mündliche Verhandlung anberaumt (Dienstgebäude Hardenbergstraße, Raum 301).
Die fünf klagenden Fluggesellschaften fechten den Bescheid der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus Juli 2004 an, mit dem die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel widerrufen wird. Der Widerruf wird nach dem Bescheid mit Ablauf von sechs Monaten wirksam, nachdem die Verlängerung und der Neubau von Start- und Landebahnen des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld funktionsfähig in Betrieb genommen worden ist.
Die Verhandlung und Entscheidung über die ebenfalls anhängigen Klagen betreffend den Flughafen Berlin-Tempelhof hat das Oberverwaltungsgericht auf Bitten der Ver-fahrensbeteiligten zunächst zurückgestellt. Gegenstand jener Verfahren ist ein Bescheid der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom Juni 2004, mit dem die Betriebsgenehmigung widerrufen und die Berliner Flughafengesellschaft mbH von der Betriebspflicht befreit wird. Der Widerruf wird nach dem Bescheid mit der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses für die Süderweiterung des Flughafens Schönefeld wirksam. Diese Regelung soll nach Angaben der Senatsverwaltung geändert werden. Die Verfahrensbeteiligten wollen zunächst die Änderung des Bescheids abwarten.
Joachim Buchheister
stellv. Pressebeauftragter