Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme am Pflichtklausurenkurs nur den Referendaren gestattet ist, die sich in dem angegebenen Zeitraum in diesem Kurs befinden.
Zeugnisse über den Pflichtklausurenkurs zur späteren Vorlage beim GJPA im Rahmen der mündlichen Prüfung werden nicht erteilt. Die AG-Leiter werden lediglich Teilnahmebescheinigungen an die Referendare aushändigen, aus denen sich die für die angefertigten Klausuren erzielten Noten mit Punktzahl ergeben.