Auf Folgende Änderung der Verwaltungspraxis wird hingewiesen:
Bislang konnten Sie der Internetseite des Kammergerichts unter der Rubrik „Aktuelles“ entnehmen, dass Zuweisungen an Ausbildungsstellen im Ausland in der Rechtsanwalts- oder Wahlstation im Falle einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nicht vorgenommen werden. Diese generelle Einschränkung ist aufgehoben.
Auf die Rubrik „Aktuelles“ auf der Internetseite des Kammergerichts wird verwiesen. Bitte prüfen Sie eigenverantwortlich, ob und in welcher Form Sie vor dem Hintergrund des derzeitigen Pandemiegeschehens eine Zuweisung ins Ausland beantragen möchten. Sollten Sie sich für eine Station im Ausland entscheiden, ist das Gebot höchstmöglicher Kontaktvermeidung strikt einzuhalten.