Seit dem 01.01.2025 liegt die Zuständigkeit für die Registrierung von Inkassodienstleistern und Rechtsdienstleisterin in einem ausländischen Recht für alle Bundesländer bei dem Bundesamt für Justiz in Bonn (vgl. Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 64 vom 15.03.2023).
Rechtsdienstleistungsgesetz
Inhaltsverzeichnis
Hinweis
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Nr. + Gebührentatbestand
Gebühren
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Nr. 1110 Registrierung nach dem RDG
- Bei Registrierung einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit wird mit der Gebühr auch die Eintragung einer qualifizierten Person in das Rechtsdienstleistungsregister abgegolten.
150,00 €
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Nr. 1111 Eintragung
- Eintragung einer qualifizierten Person in das Rechtsdienstleistungsregister, wenn die Eintragung nicht durch die Gebühr 1100 abgegolten ist, je Person:
150,00 €
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Nr. 1112 Widerruf oder Rücknahme der Registrierung
75,00 €
Kontakt
- Geschäftssstelle:
- Tel.: (030) 9015-2539, -2380
- Zimmer: 055
- Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
- Über diese Sprechzeiten hinaus, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an uns.