Hinweise zum Gerichtsbetrieb während der Corona-Krise

Beim Arbeitsgericht Berlin und beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sind für den Gerichtsbetrieb unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsvorschriften verschiedene Schutzmaßnahmen getroffen.

Außer den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln ist Folgendes zu beachten:

1. Die Geschäftsstellen sind während der Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 15:30 Uhr) erreichbar.

2. Für den Zugang zum Gerichtsgebäude und den Aufenthalt im Gebäude gelten aufgrund der aktuellen Rechtsvorschriften und zum Gesundheits- und Infektionsschutz folgende Regeln:

  • Falls Sie akute Atemwegssymptome haben oder innerhalb der letzten zehn Tage vor dem Termin Kontakt zu COVID-19-Erkrankten hatten, bitten wir Sie, vom Erscheinen im Gerichtsgebäude abzusehen.

Verfahrensbeteiligte sind in diesem Fall gehalten, eine Terminsvertretung zu entsenden.

  • Im Interesse eines erhöhten Infektionsschutzes für alle Anwesenden bitten wir Sie dringend darum, im gesamten Gerichtsgebäude einschließlich der Wartebereiche vor den Sitzungssälen eine medizinische Maske – vorzugsweise eine FFP2-Maske – zu tragen.

Im Sitzungssaal entscheidet der oder die Vorsitzende über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Daher wird angeregt, vorsorglich eine medizinische Maske mit sich zu führen.

  • Innerhalb des Gerichtsgebäudes ist ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Personen einzuhalten.
  • Halten Sie die Hustenetikette ein (z. B. Husten und Niesen in die Armbeuge).
  • Verfahrensbeteiligte werden gebeten, den Saal erst nach Aufruf der Sache und unter Einhaltung des Mindestabstands zu betreten.
  • Die Öffentlichkeit der Verhandlungen ist gewährleistet.

3. Die Rechtsantragsstelle ist geöffnet. Bitte nutzen Sie für neue Klagen auch gerne die auf der Homepage abrufbaren oder im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes ausliegenden Formulare.

Beachten Sie hierzu die weiterführenden Hinweise auf unserer Homepage.
Eine Klageerhebung per Mail oder Telefonanruf ist nicht möglich.

4. Die Bibliothek ist von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.

Die Bibliothek ist per Mail über die Adresse Kontakt zu … erreichbar.
Bitte schreiben Sie Bibliothek in den Betreff.

Stand: 01.04.2022

Klageformulare während der Corona-Krise

Sie können sich Zeit und Kosten sparen, wenn Sie die Klage selbst schriftlich formulieren oder die auf der Homepage zur Verfügung gestellten Formulare für eine Kündigungs- bzw. eine Zahlungsklage verwenden und beim Arbeitsgericht in doppelter Ausfertigung nebst Anlagen einreichen.

Bitte lesen Sie hier weiter!