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Terminankündigung – Kündigung eines Mitarbeiters einer türkischen Fluggesellschaft, Nähe zur „Gülen-Bewegung“ als Diskriminierung?

Pressemitteilung Nr. 39/16 vom 13.12.2016

Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am

Mittwoch, 14. Dezember 2016 in Saal 209 um 12:30 Uhr

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Kündigung eines Mitarbeiters einer türkischen Fluggesellschaft sowie einen Anspruch auf Entschädigung.

Die Fluggesellschaft als Arbeitgeberin hat das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters zwei Wochen nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei unter Berufung auf betriebsbedingte Gründe gekündigt. Weiter hat die Arbeitgeberin eine fristlose Kündigung ausgesprochen und begründet diese damit, der Mitarbeiter habe den unzutreffenden Vorwurf einer Kündigung aus politischen Gründen erhoben.

Der Mitarbeiter wendet sich gegen diese Kündigungen und verlangt eine Entschädigung. Er macht geltend, er werde wegen einer Einordnung als der „Fethullah Gülen – Bewegung“ nahestehend benachteiligt. Hierin liege eine unzulässige Diskriminierung aufgrund der Religion oder zumindest aufgrund der Weltanschauung.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 31 Ca 10639/16