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Terminankündigung: Berufungsverhandlung Kündigung der Leiterin Personal und Organisation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Pressemitteilung Nr. 35/16 vom 28.10.2016

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt in seiner Sitzung am

Donnerstag, 3. November 2016, 10:30 Uhr, Saal 334

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über Berufungen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 02.02.2016, Aktenzeichen 16 Ca 10908/15 und 16 Ca 932/16 (siehe Pressemitteilung Nr. 8/16).

Mit ihrer Berufung macht die Leiterin des Dezernats Personal und Organisation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geltend, die ihr gegenüber ausgesprochenen Kündigungen seien entgegen der Entscheidung des Arbeitsgerichts unwirksam. Sie sei für die Berechnung des Ruhegehaltes ihres Ehemannes zuständig gewesen und habe diese Aufgabe unter Beachtung der maßgeblichen Vorgaben erledigt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung macht mit ihrer Berufung Schadensersatzansprüche aufgrund aus ihrer Sicht überhöhter Honorarvereinbarungen mit Referenten und Rechtsanwälten geltend.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 14 Sa 595/16 und 14 Sa 1211/16.