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Terminankündigung – Beschäftigungsanspruch eines Mitarbeiters einer türkischen Fluggesellschaft?

Pressemitteilung Nr. 32/16 vom 25.08.2016

Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am

Mittwoch, 31. August 2016 in Saal 505 um 09:45 Uhr

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über einen Antrag eines Mitarbeiters einer türkischen Fluggesellschaft auf Beschäftigung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

Die Fluggesellschaft als Arbeitgeberin hat das Arbeitsverhältnis gekündigt und den Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung freigestellt. Mit seinem Antrag verlangt der Mitarbeiter, die Fluggesellschaft durch Erlass einer einstweiligen Verfügung zu seiner Beschäftigung zu verpflichten. Die Kündigung und Freistellung seien unter Hinweis auf eine vermeintliche Unterstützung des Putschversuchs in der Türkei erfolgt. Dieser Vorwurf sei unzutreffend und rufschädigend. Die Fluggesellschaft wendet sich hiergegen und macht geltend, die Kündigung sei aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Bei der Freistellung handle es sich um eine aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zulässige und im gekündigten Arbeitsverhältnis übliche Maßnahme.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 29 Ga 10636/16

Beim Arbeitsgericht Berlin sind zwei weitere Verfahren anhängig, die Anträge auf Beschäftigung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von zwei weiteren, ebenfalls gekündigten und freigestellten Mitarbeitern der türkischen Fluggesellschaft zum Gegenstand haben. Über diese wird voraussichtlich am Donnerstag, den 1. September 2016 in Saal 515 um 11:00 Uhr (Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 23 Ga 10631/16) und am Mittwoch, den 7. September 2016 in Saal 209 um 13:00 Uhr (Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 31 Ga 10638/16) verhandelt.