Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am
Dienstag, 12. Juli 2016 in Saal 515 um 10:00 Uhr
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über einen Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und deren ehemaliger stellvertretender Leiterin der Rechtsabteilung, die sich aufgrund vertraglicher Vereinbarung im vorzeitigen Ruhestand befindet. Die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung wendet sich mit ihrer Klage gegen die Einstellung der monatlichen Ruhegehaltszahlungen ab September 2015. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung vertritt die Auffassung, dass sie zur Einstellung der Ruhegehaltszahlungen berechtigt ist, da die diesbezüglichen vertraglichen Regelungen der Parteien wegen besonders grobem Verstoß gegen den im Haushaltsrecht verankerten Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sittenwidrig seien. Widerklagend begehrt die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Rückzahlung des für den Zeitraum Februar 2008 bis August 2015 gezahlten Ruhegehalts in Höhe von ca. 1,4 Mio EUR unter dem Gesichtspunkt der
ungerechtfertigten Bereicherung.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15