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Kündigung eines Hochschuldozenten wegen islamkritischer Äußerungen (vgl. Pressemitteilung 25/16)

Pressemitteilung Nr. 27/16 vom 01.07.2016

Die Parteien des Rechtsstreits haben sich in der heutigen Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht darauf verständigt, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen führen zu wollen.

Das gerichtliche Verfahren wird auf Antrag einer der Parteien fortgesetzt. In diesem Fall wird zu klären sein, ob die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen gegeben oder ob der Rechtsstreit an das örtlich zuständige Amtsgericht zu verweisen ist.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 39 Ca 7847/16