Am 1. Juli 2016 feiert die Brandenburgische Arbeitsgerichtsbarkeit ihr 25-jähriges Bestehen.
Nachdem in der DDR im Jahr 1963 die Arbeitsgerichte abgeschafft und die Arbeitsrechtsstreitigkeiten den Kammern für Arbeitsrecht an den Kreisgerichten zugewiesen wurden, sind im Jahr 1991 wieder sieben Arbeitsgerichte errichtet worden mit den Standorten Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam und Senftenberg. Die wirtschaftlichen Umbrüche nach dem Ende der DDR haben dazu geführt, dass die Brandenburger Arbeitsgerichte noch lange nach ihrer Errichtung höchsten Belastungen ausgesetzt waren. Meist ging es um betriebsbedingte Kündigungen oder sog. Bedarfskündigungen. Hinter jeder Akte standen persönliche Schicksale. In all den Jahren hat die Arbeitsgerichtsbarkeit in Brandenburg auch in Zeiten sehr hoher Belastung die Verfahren mit kurzer Verfahrensdauer bewältigt. Durch den Einsatz aller Beschäftigten, die lebensnahe Sachkunde der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und die
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden hat die Brandenburgische Arbeitsgerichtsbarkeit seit ihrem Bestehen ein hohes Maß an Ansehen und Vertrauen auf Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite gewonnen und damit zum Erhalt des sozialen Friedens entscheidend beigetragen.
Von den ursprünglich sieben Brandenburger Arbeitsgerichten bestehen heute noch sechs, das Arbeitsgericht Senftenberg wurde im Jahr 2012 aufgehoben, seitdem sind in Senftenberg Kammern des Arbeitsgerichts Cottbus errichtet. Die Arbeitsgerichte entscheiden in Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über die Wirksamkeit von Kündigungen oder über Lohnansprüche, aber auch über die Wirksamkeit von Streikmaßnahmen oder bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.