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Terminsankündigung: Untersagung von Streikmaßnahmen?

Pressemitteilung Nr. 22/16 vom 15.06.2016

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt in seiner Sitzung am

Mittwoch, 15. Juni 2016, 8:30 Uhr, Saal 227

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Untersagung von Streikmaßnahmen der IG Metall in einem Sägewerk der Klenk Holz AG in Baruth (Brandenburg). Der IG Metall wurde durch einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts Potsdam vom 10. Juni 2016 ein Blockieren von Zugängen mit Gegenständen untersagt, weitere Anordnungen wurden nicht erlassen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klenk Holz AG, die geltend macht, es finde nunmehr eine Blockade des Betriebsgeländes durch Streikposten statt, die durch das Landesarbeitsgericht zu untersagen sei.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 23 SaGa 968/16