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Kassenärztliche Bundesvereinigung – rechtswidrige Ruhegeldzahlungen?

Pressemitteilung Nr. 17/16 vom 13.04.2016

Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am

Dienstag, 19. April 2016, 12:00 Uhr, Saal 515

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Klage der ehemaligen Leiterin der Rechtsabteilung des Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), mit der sie die weitere Zahlung eines vertraglich vereinbarten Ruhegehalts begehrt. Die KBV macht geltend, die Ruhegeldvereinbarung sei wegen eines besonders groben Verstoßes gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sittenwidrig und verlangt die Rückzahlung gezahlten Ruhegehalts in sechsstelliger Höhe.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 16 Ca 12713/15