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Terminsankündigung: Ablehnung einer Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin des Landes Berlin - Entschädigung?

Pressemitteilung Nr. 16/16 vom 08.04.2016

Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am

Donnerstag, 14. April 2016, 9:15 Uhr, Saal 334

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über eine Klage auf Entschädigung.

Die Klägerin macht geltend, ihre Bewerbung als Grundschullehrerin beim Land Berlin sei abgelehnt worden, weil sie ein Kopftuch trage. Hierin liege eine unzulässige Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das beklagte Land beruft sich auf das Neutralitätsgesetz des Landes Berlin, die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2015 (1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10). Es findet zunächst eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden der Kammer statt. Kommt es nicht zu einer gütlichen Einigung, ist im direkten Anschluss eine Kammerverhandlung vorgesehen.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 58 Ca 13376/15.