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Terminankündigung: Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel – Sozialplan

Pressemitteilung Nr. 10/16 vom 24.02.2016

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt in seiner Sitzung am

Dienstag, 1. März 2016, 10:00 Uhr, Saal 334

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Beschwerde gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. Juli 2015, 13 BV 1848/15 (s. hierzu die Pressemitteilung Nr. 19/15 vom 7. Juli 2015).

Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts ist der im Zuge der Kündigung sämtlicher Arbeitsverhältnisse der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG geschlossene Sozialplan unwirksam. Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Arbeitgeberin hiergegen und verteidigt die in einer betrieblichen Einigungsstelle getroffene Sozialplanregelung.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 9 TaBV 1519/15