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Terminsankündigung – Außerordentliche Kündigung der Leiterin Personal und Organisation der kassenärztlichen Bundesvereinigung

Pressemitteilung Nr. 7/16 vom 27.01.2016

Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt in seiner Sitzung am

Dienstag, den 2. Februar 2016, 10.00 Uhr, Saal 515

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Klage der Leiterin des Dezernates Personal und Organisation der kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen mehrere außerordentliche Kündigungen. Die kassenärztliche Bundesvereinigung begründet die Kündigungen neben weiteren Vorwürfen damit, die Klägerin habe die Vergütung bzw. das Ruhegehalt ihres seinerzeit ebenfalls bei der kassenärztlichen Bundesvereinigung als Vorstandvorsitzenden tätigen Ehemannes unter Überschreitung ihrer Befugnisse erheblich zu hoch angesetzt. Die Klägerin wendet sich gegen die erhobenen Vorwürfe und verlangt ihrerseits von der kassenärztlichen Bundesvereinigung einen sechsstelligen Schmerzensgeldbetrag mit der Begründung einer unzulässigen Weitergabe von Interna und eine hierauf beruhende Berichterstattung in der Presse.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 16 Ca 10708/15, 16 Ca 932/16