Energie
Informationen zu dem Themenkosmos Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter
berlin.de/energie/

Corona
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie weiterhin unter:
berlin.de/corona
_______________________________________________________________

Aufgrund einer ganztägigen, dienstlichen Veranstaltung ist die Rechtsantragstelle der Gerichte für Arbeitssachen am

Freitag, den 16. Juni 2023
nicht besetzt.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, auf andere Wochentage zu den gewohnten Öffnungszeiten auszuweichen.

In eiligen Fällen können im Wege der Amtshilfe Anträge und Erklärungen zu Protokoll eines anderen deutschen Arbeits- oder Amtsgerichts abgegeben oder schriftlich (nur Brief oder Fax, keine E Mail) an das Gericht geschickt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die auf unserer Homepage eingestellten oder im Eingangsbereich unseres Hauses ausliegenden Klageformulare nebst Hinweisblatt für Zahlungsforderungen zu nutzen. Diese können ausgefüllt und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung entweder per Post, per Fax, durch Abgabe in der Poststelle (Zimmer 122, 1. Etage) oder Einwurf in unseren Hausbriefkasten im Eingangsbereich unseres Hauses eingereicht werden.

Die Rechtsantragstelle steht ab dem 19.06.2023 wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

Altersdiskriminierung – keine Entschädigung für „AGG-Hopper“

Pressemitteilung vom 20.01.2014

Einem Bewerber, der sich erfolglos auf eine altersdiskriminierende Stellenanzeige beworben hat, ohne ernsthaft an der Stelle interessiert zu sein, steht eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht zu.

Der 1953 geborene Kläger, ein promovierter Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei, bewarb sich auf eine Stellenanzeige, mit der die Beklagten einen Rechtsanwalt (m/w) „als Berufsanfänger oder Kollegen mit 1-3 Jahren Berufserfahrung“ suchten. Nachdem seine Bewerbung abgelehnt worden war, nahm er die Beklagten auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung von bis zu 60.000,00 EUR in Anspruch.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage abgewiesen. Dem Kläger sei es bei seiner Bewerbung allein darum gegangen, eine Entschädigung zu erhalten. So habe sich der Kläger zuvor unabhängig vom Rechtsgebiet, der Kanzlei oder dem Einsatzort vielfach auf Stellenanzeigen für Berufseinsteiger beworben und im Fall der Ablehnung eine Entschädigung von 60.000,00 EUR gefordert. Er habe zudem die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle nicht erfüllt und sich mit einem kaum aussagekräftigen Bewerbungsschreiben um die Stelle beworben. Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände müsse festgestellt werden, dass der Kläger nicht ernsthaft an der Stelle interessiert gewesen sei; sein Entschädigungsverlangen sei deshalb rechtsmissbräuchlich. Ob die Stellenausschreibung eine Altersdiskrimi-nierung enthalten habe, könne daher offen bleiben.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.10.2013 – 21 Sa 1380/13