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Fristlose Kündigung eines Geschäftsbereichsleiters bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner heutigen Sitzung über die fristlose Kündigung eines Geschäftsbereichsleiters bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verhandelt.
Dem Geschäftsbereichsleiter wurden unberechtigte Zahlungsanweisungen in erheblicher Höhe sowie eine „Selbstbedienungs-Konstruktion“ zur betrieblichen Altersversorgung vorgeworfen. Er hat die Berechtigung der Vorwürfe bestritten und geltend gemacht, seine Handlungen seien mit Kenntnis und Billigung des Vorstandes der KBV erfolgt.
Das Arbeitsgericht hat heute keine Entscheidung verkündet, sondern einen Verkündungstermin auf
Donnerstag, 19. Dezember 2013, 09:15 Uhr, Saal 512
anberaumt. Es wird den Parteien ferner einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 33 Ca 7880/13
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