Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt in seiner Sitzung am
Freitag, 22. Juni 2012, 12:00 Uhr, Saal 337
über den Antrag von Amnesty International (AI), das Arbeitsverhältnis der Generalsekretärin der Sektion Deutschland gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen.
Die Generalsekretärin wurde im Juni 2011 kurz nach der Geburt ihrer Tochter wegen eines angeblich zerrütteten Vertrauensverhältnisses zunächst freigestellt und erhielt eine ordentliche Kündigung zum 31. März 2012. Das Arbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt und das Arbeitsverhältnis auf Antrag von AI gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Eine derartige Auflösung ist bei leitenden Angestellten mit Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis auch ohne Angabe von Gründen möglich.
Mit ihrer Berufung wendet sich die Generalsekretärin gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Behauptung, sie sei zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmer nicht berechtigt gewesen.
Aktenzeichen 22 Sa 313/12