Standort

Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 und dem Ende der alliierten Befugnisse ist die Generalstaatsanwaltschaft in das historische Kammergerichtsgebäude am Kleistpark zurückgekehrt. Der 1913 fertig gestellte Neobarock-Bau und insbesondere sein Plenarsaal spiegeln in besonderem Maß die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts wieder. Nach den Schauprozessen des Volksgerichtshofs gegen die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 konstituierte sich dort am 18. Oktober 1945 der Internationale Militärge-richtshof, welcher nachfolgend in Nürnberg die „Nürnberger Prozesse“ gegen die Hauptkriegsverbrecher der NSDAP führte. Anfang 1954 konferierten in dem (nunmehr so genannten) Alliierten Kontrollratsgebäude die Außenminister der USA, Großbritanniens, Frankreichs und der UdSSR über die Zukunft Deutschlands. Auch das Viermächte-Abkommen über Berlin, das grundlegende Regelungen zum Rechtsstatus der geteilten Stadt Berlin, dem Verhältnis zu ihr und zur Bundesrepublik Deutschland sowie zum Zugang zu Berlin (West) enthielt, wurde dort am 3. September 1971 unterzeichnet. Heute haben in dem Gebäude u. a. der Verfassungsgerichtshof Berlin, das Kammergericht und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ihren Sitz.