Anklage wegen Totschlags nach mutmaßlich eskaliertem „Einzelkampf“

Pressemitteilung vom 27.12.2024

Gegen einen mittlerweile 22 Jahre alten Mann, der im Rahmen einer Auseinandersatzung in der Nähe des S-Bahnhofes Lichterfelde Süd im Januar 2022 einen 18-Jährigen getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun wegen Totschlags Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben.

Am 16. Januar 2022 sollen sich der damals 19-Jährige und der 18-Jährige gegen 1.00 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung verabredet haben. Vorangegangen waren wohl Beziehungsstreitigkeiten zwischen dem 18-Jährigen und seiner Freundin, die dazu führten, dass Mobilnummern blockiert und anschließend Mobiltelefone mit anderen getauscht wurden, um die Beziehungsdiskussionen fortzusetzen. In der Folge soll der Angeschuldigte den unzutreffenden Eindruck gewonnen haben, ein anderer Mann chatte mit seiner Freundin. Diesen – den 18-Jährigen – soll er dann klärungshalber zu einem Treffen aufgefordert haben.

Bei diesem soll sich dann ein damals zwanzig Jahre alter Begleiter des Angeschuldigten – obwohl ausdrücklich ein „Einzelkampf“ verabredet gewesen sein soll – dazu entschlossen haben, ebenfalls den 18-Jährigen zu attackieren und ihm einen Faustschlag versetzt haben. Im Rahmen des sich daran anschließenden Handgemenges soll der Angeschuldigte dem Geschädigten zwei Stiche in den Oberkörper versetzt haben. Einer der Stiche soll das Brustbein, der andere die Herzwand durchtrennt haben. Der 18-Jährige verstarb kurz danach im Krankenhaus, laut Obduktionsgutachten aufgrund des aus dem Herzstich resultierenden Blutverlustes.

Der Begleiter des nun Angeschuldigten wurde wegen der Tat am 22. September 2023 vom Landgericht Berlin rechtskräftig wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Erkenntnisse aus dieser Hauptverhandlung führten zur Wiederaufnahme des zwischenzeitig zunächst mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellten Ermittlungsverfahrens gegen den 22-Jährigen und nun zur Anklageerhebung.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher

Gemeinsame Pressemitteilung vom 17. Januar 2022:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1169535.php