Eine mittlerweile 50 Jahre alte Frau soll unberechtigt als Rechtsanwältin agiert haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen sie daher nun Anklage wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Auf einem Internetportal zur Anwaltssuche soll sie jedenfalls zwischen dem 6. und dem 18. Juni 2024 für ihre angebliche Kanzlei geworben haben, indem sie als „Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeiten“ auf ihre Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht sowie Urheber- und Medienrecht verwies, behauptete, als „Beste Unternehmensjuristin 2023“ ausgezeichnet worden zu sein und ihren Mandanten „als Anwältin mit Rat und Tat zur Seite zu stehen“.
Bereits am 8. Oktober 2023 soll sie zudem anwaltlich tätig geworden sein, indem sie für einen Mandanten beim Landgericht Berlin gegen einen Musiker wegen angeblichen Plagiats den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragte – ein Antrag, der rechtswirksam nur von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt gestellt werden kann.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher
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§ 132a Strafgesetzbuch: Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) …