Anklage gegen Ehepaar wegen mutmaßlicher Falschabrechnung von Physiotherapie

Pressemitteilung vom 10.12.2024

Ein 50 Jahre alter Physiotherapeut und seine 67-jährige Lebensgefährtin sollen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen Patientenleistungen abgerechnet haben, zu deren Vornahme sie überhaupt nicht berechtigt waren. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen die beiden nun wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in 117 Fällen Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Die 67-Jährige, die als Beruf selbst angibt, „Heilerin“ zu sein, soll 2017 eine Physiotherapiepraxis in xxx eröffnet und zunächst einen anderen – qualifizierteren – Physiotherapeuten als deren fachlichen Leiter beschäftigt haben. Dessen Qualifikationen sollen ihr ermöglicht haben, gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen auch die Abrechnung von Leistungen nach „KG ZNS Bobath“ (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath) und „KG ZNS PNF“ (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen über propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation) abzurechnen.

Nach dem Ausscheiden im Oktober 2018 soll dann der inzwischen 50-jährige Lebensgefährte die fachliche Leitung übernommen zu haben. Einen Hinweis an die Krankenkassen auf dessen geringere Qualifikation sollen die beiden Angeschuldigten einvernehmlich unterlassen haben, um weiterhin die Leistungen nach „KG ZNS Bobath“ und „KG ZNS PNF“ abrechnen zu können. Zwischen Oktober 2018 und Februar 2020 sollen sie auf diese Weise zu Unrecht insgesamt 92.444,51 Euro durch die Behandlung von 117 Patientinnen und Patienten erlangt haben.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher