Vier Frauen sollen sich – gemeinsam mit einer gesondert verfolgten fünften Frau – das Vertrauen eines Mannes erschlichen haben, um diesen zu betäuben und auszurauben. Da dieser in Folge der Tat verstorben sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun gegen sie wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Anklage zum Landgericht Berlin I. Eine der Frauen wurde zudem wegen einer weiteren Raubtat in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Die 30 Jahre alte Frau soll schon – wie sich im Laufe der Ermittlungen ergeben hat – bereits am 30. Januar 2018 einem damals 74-Jährigen in dessen Wohnung zusammen mit zwei gesondert verfolgten Frauen zerstoßenes Diazepam in den Wein gemischt haben. Die Bewusstlosigkeit des Mannes sollen die drei Frauen dann genutzt haben, um dessen Mobiltelefon, Bargeld und sieben Armbanduhren mitzunehmen.
Am 26. Februar 2023 soll die 30-Jährige dann mit vier weiteren Frauen (darunter den mitangeschuldigten zwei 25-Jährigen und einer 26-Jährigen) auf dieselbe Weise einen 88-Jährigen in dessen Wohnung mit Lorazepam betäubt und dessen ec-Karte, Bargeld, Goldmünzen und andere Wertgegenstände ungestört entwenden zu können. Der Mann erlitt durch die Medikamentenvergabe eine beidseitige Lungenentzündung und mehrzeitige Herzinfarkte, an denen er am 9. April 2023 verstarb.
Die 30-Jährige wurde aufgrund eines zwischenzeitig erwirkten Haftbefehls am 9. August 2024 aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert, eine der 25-Jährigen am 23. August 2024 aus Rumänien. Für die bereits in Strafhaft befindlichen beiden anderen Frauen wurden am 19. Februar 2024 entsprechende Überhaftbefehle verkündet. Durch diese wird sichergestellt, dass die Frauen zum Ablauf der Strafhaft nicht auf freien Fuß kommen, sondern dann in Untersuchungshaft verbleiben.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher