Wohnberechtigungsschein (WBS)

Frau schiebt mit ihrem Kind Umzugskartons in eine Wohnung.

 

Eine passende Wohnung zu finden, ist nicht einfach – schon gar nicht, wenn die Mieten hoch und das Geld knapp ist und vielleicht auch noch die Zeit drängt. Aber es gibt Hilfen: Bei geringem Haushaltseinkommen kann ein Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragt werden, mit dem eine aus öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung angemietet werden kann. In bestimmten Lebenssituationen wird auch ein besonderer Wohnbedarf anerkannt.

Wer kann einen WBS erhalten?

Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben Wohnungssuchende, die sich dauerhaft in Berlin aufhalten und deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kann man über den WBS-Rechner prüfen, ob möglicherweise eine Berechtigung auf einen Wohnberechtigungsschein besteht.

Beraten lassen und Antrag stellen

Der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein wird beim zuständigen Wohnungsamt des Bezirks gestellt. Dort kann man auch alle Fragen rund um das Thema Wohnen stellen. Die Antragsformulare können vorab über das Service-Portal Berlin abgerufen werden. Dort findet man auch Informationen zu weiteren erforderlichen Unterlagen.

Was ist "besonderer Wohnbedarf"?

Es gibt Kontingente an Sozialwohnungen, die ausschließlich an "Wohnungssuchende mit besonderem Wohnbedarf" vergeben werden. Dieser kann, sofern man seinen Hauptwohnsitz in Berlin seit mindestens einem Jahr hat, zum Beispiel anerkannt werden, wenn:

  • Familien mit einem oder mehreren Kindern in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen leben,
  • Schwerbehinderte (Grad von mindestens 50) in Wohnverhältnissen leben, die aufgrund der anerkannten Leiden objektiv ungeeignet sind,
  • Menschen in Einrichtungen der sozialen Wohnhilfe oder sonstigen Behelfsunterkünften untergebracht sind (z. B. Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen),
  • Mieter oder Mieterinnen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, eine unterbelegte Wohnung aufgeben (Anzahl der Zimmer größer als Anzahl der Haushaltsangehörigen),
  • Mieter oder Mieterinnen unverschuldet ihre Wohnung räumen müssen (z. B. aufgrund eines bauordnungsrechtlichen Benutzungsverbots oder mit Beendigung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses) oder wenn
  • Leistungsempfangende nach Sozialgesetzbuch II und XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, im Alter oder bei Erwerbsminderung) vom JobCenter oder Sozialamt eine konkrete Aufforderung zum Umzug in eine "angemessene Wohnung" erhalten haben.

Eine WBS-Wohnung finden

Die mit „WBS“ gekennzeichneten Wohnungen sind im Anzeigenteil auf Online-Suchportalen, in Tageszeitungen oder auf den Webseiten vieler Berliner Wohnungsunternehmen zu finden. Diese Wohnungen können auch nur mit Wohnberechtigungsschein gemietet werden.

RlvF Wohnungen

Für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, benötigt man eine sogenannte RlvF-Bescheinigung. Maximales Einkommen, erlaubte Wohnungsgrößen sowie Mieten für diese vertraglich geförderten Wohnungen liegen über den Grenzen für Sozialwohnungen. Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und Formulare finden Sie im Service-Portal Berlin – siehe Link unten.


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