Wenn Jugendliche straffällig werden

Jugendlicher sitzt gebeugt auf einem Stuhl

Wenn Jugendliche straffällig geworden sind, besteht in vielen Familien ein besonders hoher Bedarf an Information und Beratung, weil das Strafverfahren, die verwendeten Begriffe und die drohenden Folgen nicht immer einfach zu verstehen sind.

Gilt für Jugendliche ein anderes Strafgesetz als für Erwachsene?

Ja, denn Grundlage für ein Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dieses Gesetz unterscheidet drei Altersgruppen, wobei das Alter zur Tatzeit ausschlaggebend ist. Im Jugendstrafverfahren werden die persönliche Entwicklung, die derzeitige Situation und die Probleme des jungen Menschen stärker berücksichtigt als in Strafverfahren gegen Erwachsene. Durch den Erziehungsgedanken im Jugendgerichtsgesetz kann das Gericht mehr als eine Strafe aussprechen: Über sogenannte Auflagen und Weisungen soll die Entwicklung des Heranwachsenden gefördert und die Einstellung verändert werden.

Welche Altersgrenzen zählen bei der Beurteilung einer Tat?

Kinder bis unter 14 Jahre sind strafunmündig. Gegen sie wird bei einer Straftat zwar ermittelt, aber kein Strafverfahren eingeleitet. Im Regelfall werden unterstützende Maßnahmen in Schule, Jugendamt und Familiengericht eingeleitet.
Jugendliche, die zwischen 14 bis unter 18 Jahre alt sind werden immer nach dem Jugendstrafrecht beurteilt. Bei Heranwachsenden, die volljährig aber noch unter 21 Jahre alt sind, wird im Einzelfall entschieden, ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.

Wer ist die Jugendgerichtshilfe?

In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist das Jugendamt des Wohnbezirks und dort die Jugendgerichtshilfe im Jugendamt, beteiligt. Jugendgerichtshelfer und -helferinnen sind keine Ankläger und keine Verteidiger. Sie sind Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und beraten Jugendliche und ihre Eltern, sie gewähren Hilfen zur Erziehung und schlagen dem Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen vor.

Wo bekommt man Beratung oder eine Verteidigung?

Für junge Menschen unter 27 Jahren, die dringend anwaltlichen Rat benötigen, sich aber keinen Anwalt leisten können, gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung. Kontaktdaten unter berlin.de: Jugendkriminalität. In einigen Fällen gibt es auch einen Anspruch auf eine Pflichtverteidigung. Jugendliche können sich auch selbst eine Anwältin oder einen Anwalt suchen.

Downloads

berlin.de: Erwischt – was nun? Hilfe für straffällig gewordene junge Menschen (Broschüre)

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berlin.de: „Der kleine Finger“ für junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind (Broschüre)

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Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk (EJF): Tat-Ausgleich: Konflikte im Gespräch lösen – Informationen für Kinder und Eltern (Flyer)

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Leben ohne Straftaten (Flyer)

Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende

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