Totgeburt

Frau hält Kinderschühchen in der Hand, eine Person umarmt sie

Von einer Totgeburt spricht man, wenn das tot geborene Kind mindestens 500 Gramm wiegt. Damit wäre es außerhalb des Mutterleibes lebensfähig gewesen. Totgeburten sind sehr selten. Ursachen können Komplikationen mit der Nabelschnur sein, eine mangelnde Versorgung, Infektionen oder genetische Schäden.

Erste Anzeichen ernst nehmen

Vor allem Schwangere, die zu sogenannten Risikogruppen gehören, sollten genau auf ihren Körper achten. Anzeichen einer Fehlgeburt können Schmierblutungen, Schmerzen im unteren Rücken, Fieber oder verfrühte Wehen sein. In diesen Fällen oder wenn sich das Kind nicht mehr bewegt, sollte die Frau sofort in die Arztpraxis oder ins Krankenhaus gehen. Durch strenge Bettruhe oder rasches Einleiten der Geburt können Kinder oft noch gerettet werden.

Kaiserschnitt oder „stille Geburt“?

Ein verstorbenes Kind bedeutet im Normalfall kein gesundheitliches Risiko für die Mutter. Die Geburt kann künstlich eingeleitet werden oder es kann ein Kaiserschnitt vorgenommen werden. Bei der Entscheidung helfen die Hebamme, die Klinik oder das Geburtshaus. In jedem Fall hat die Frau Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz.

Meldepflicht und Bestattung

Anders als eine Fehlgeburt ist eine Totgeburt meldepflichtig. Das verstorbene Kind muss bestattet werden. Kliniken sehen meist Sammelbestattungen vor, aber auch die Beisetzung im Familiengrab oder ein eigenes Kindergrab sind möglich. Seit 2013 kann man auch Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm („Sternenkinder“) standesamtlich eintragen und bestatten. Die Kinder können auch einen Namen bekommen.

Abschied nehmen

Eine Bestattungszeremonie kann hilfreich sein, um eine Totgeburt zu verarbeiten. Auch kann man die Klinikseelsorge in Anspruch nehmen. Viele Eltern suchen sich darüber hinaus psychologische Hilfe oder eine Selbsthilfegruppe.


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