Tod eines Angehörigen

Mutter und Tochter umarmen sich in Trauer

Wenn Angehörige sterben, ist in der Zeit des Schmerzes und der Trauer leider auch viel Organisatorisches zu erledigen.

Ausstellung des Totenscheins

Stirbt ein Angehöriger bzw. ein Angehöriger zu Hause, muss eine Ärztin oder ein Arzt benachrichtigt werden, die/der den Totenschein ausstellt. Tritt der Tod im Krankenhaus ein, wird der Totenschein von der Klinik ausgehändigt.

Angehörige und engste Freunde informieren

Eines der wichtigsten und zugleich schwierigsten Dinge, die nach dem Tod eines/einer Angehörigen zu tun ist, ist nahe Freunde und Verwandte der/des Verstorbenen zu informieren.

Wenn Kinder zu versorgen sind

Stirbt ein Elternteil, und es leben Kinder im gemeinsamen Haushalt, kann bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragt werden. Dies kann Familien in der ersten Zeit zumindest organisatorisch sehr helfen.

Unfallversicherung informieren

Ist die Todesursache ein Unfall, muss die Unfallversicherung zeitnah informiert werden, um Ansprüche geltend machen zu können.

Wille der/des Verstorbenen berücksichtigen

Eine schriftliche oder mündliche Willenserklärung der/des Verstorbenen muss berücksichtigt werden, beispielsweise was Organspende, den Ort und die Form der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung) oder die Gestaltung der Trauerfeier angeht.

Abschied nehmen

Der/Die Verstorbene kann bis zu 36 Stunden aufgebahrt werden, entweder zu Hause, in einem Abschiedszimmer einer Klinik, in den Räumlichkeiten eines Bestattungsunternehmens, der Leichenhalle eines Friedhofs oder in einer Kirche. In dieser Zeit können die Angehörigen Abschied nehmen.

Trauerhilfe annehmen

Der Tod einer bzw. eines Angehörigen kann einem den Boden unter den Füßen wegziehen – in der schwierigen Zeit der Trauer ist es wichtig, Hilfe anzunehmen. Viele Vereine bieten Trauerhilfe und Trauerbegleitung an, auch speziell für Kinder und Familien.

Totenfürsorge

Die Organisation der Bestattung, die Auswahl des Grabsteins sowie die Gestaltung und Pflege des Grabs gehört zur so genannten Totenfürsorge. Diese übernehmen Ehepartner/innen bzw. Lebenspartner/innen, volljährige Kinder oder die Eltern der/des Verstorbenen, sofern dies von der/dem Verstorbenen nicht anders festgelegt wurde.

Bestattungsunternehmen auswählen

Möglichst bald nach dem Tod der/des Verstorbenen sollte man sich mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen. Hatte die/der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, muss dieses Unternehmen informiert werden. Die Bestattungsunternehmen kümmern sich um die Überführung der Toten und in der Regel auch um die Ausstellung des für die Bestattung notwendigen Bestattungsscheins beim Bürgeramt.

Kosten für die Bestattung kalkulieren

Um die Kosten für die Bestattung zu kalkulieren, sollten Angebote unterschiedlicher Bestattungsunternehmen eingeholt werden. Viele organisatorische Dinge können Angehörige aber auch selbst übernehmen.

Ausstellung der Sterbeurkunde

Spätestens am dritten Werktag muss eine Hinterbliebene bzw. ein Hinterbliebener den Sterbefall beim Standesamt des Bezirks, in dem sich der Sterbefall ereignete, anzeigen. Dort wird dann die Sterbeurkunde ausgestellt. Dafür sind Geburtsurkunde und Personalausweis der/des Toten, bei Verheirateten zusätzlich die Eheurkunde und bei Geschiedenen das Scheidungsurteil vorzulegen. War die/der Verstorbene verwitwet, sind Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. der Ehegattin vorzulegen. Die Sterbeurkunde wird zur Abmeldung von Renten, Auflösung von Konten, Kündigungen von Versicherungen und Nachlassangelegenheiten benötigt.

Grabstätte erwerben

Für die Bestattung muss eine Grabstätte erworben werden. Die bezirkliche Friedhofsverwaltung informiert über die unterschiedlichen Bestattungs- und Grabstättenarten. Zusätzliche Informationen zu Friedhöfen und Bestattungen in Berlin gibt es bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Beisetzung und Trauerfeier

Möglichst zwei Tage nach dem Tod sollte ein Termin für die Beisetzung mit der/dem Gemeindepfarrer/in oder der/dem Trauerredner/in abgestimmt und festgelegt werden. Dann kann die Trauerfeier organisiert werden.

Hinterbliebenenrente

Ehegatt/innen, eingetragene Lebenspartner/innen und Kinder von Verstorbenen erhalten eine Hinterbliebenenrente. Diese muss bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden.

Sterbegeld- und Lebensversicherung

Haben Verstorbene eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung abgeschlossen, muss die  Versicherung über den Tod informiert werden.

Erbschaft

Wurde kein Testament hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Es erben dann Ehepartner/ Ehepartnerin bzw. eingetragene/r Lebenspartner/Lebenspartnerin und die Kinder. Partner/innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften erben – soweit nicht im Testament angegeben – nicht. Weitere Informationen zum Erben und Vererben gibt es beim Bundesministerium der Justiz sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.