Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin
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Stiftung Hilfe für die Familie
Familien geraten manchmal durch besondere Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Unglücksfälle in eine finanzielle Notlage. Dadurch können plötzlich notwendige Anschaffungen, wie beispielsweise ein Kühlschrank, eine Waschmaschine oder ein Kinderbett nicht mehr finanziert werden.
Wer kann sich an die Stiftung wenden?
An die Stiftung können sich Schwangere und Familien wenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und in Berlin leben.
Hilfen der Stiftung
Die Stiftung Hilfe für die Familie unterstützt Schwangere und Familien mit Kindern, die sich in einer solchen Notlage befinden, schnell und unbürokratisch durch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse. Das können zum Beispiel finanzielle Leistungen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, für die Erstausstattung des Kindes, für besondere Heilmittel oder Therapiekosten für behinderte oder pflegebedürftige Kinder oder zur Ausstattung der Wohnung sein. Um Notlagen aufzufangen, gewährt die Stiftung auch zinslose Darlehen. Nur in Ausnahmefällen übernimmt sie eine Bürgschaft.
Die Zuschüsse der Stiftung dürfen nicht auf andere Sozialleistungen wie Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Wohngeld angerechnet werden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen (Schenkungen), auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Wann kann man eine Stiftungsleistung erhalten?
Voraussetzung ist, dass eine Bedürftigkeit vorliegt, das heißt, dass Einkommen und Vermögen der Schwangeren beziehungsweise der Familie eine bestimmte Höhe nicht überschreitet.
Auch muss eine begründete Notlage bestehen und vorrangige Leistungen, wie beispielsweise Sozialleistungen oder Unterhaltsansprüche, wurden ausgeschöpft, waren nicht ausreichend oder eine rechtzeitige Hilfe von anderer Seite kann nicht erwartet werden. Art und Höhe der Leistung richten sich nach den Bedürfnissen im Einzelfall.
Antrag stellen
Eine Antragstellung direkt bei der Stiftung ist nicht möglich.
Hilfesuchende Schwangere und Familien in Notsituationen können über eine Beratungsstelle einen Antrag stellen. Diese Beratungsstellen, beispielsweise der Bezirksämter, der Familienverbände, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Schwangerschafts- und Schuldnerberatungsstellen halten Antragsformulare bereit, helfen beim Ausfüllen des Antrags und leiten diesen an die Stiftung weiter.
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