Schulische Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Lehrerin klatscht in die Hände, um ein Kind mit Behinderung zu motivieren

Die Berliner Schulen haben für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung besondere Bildungs- und Förderangebote. Die sogenannte sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet die jungen Menschen durch individuelle Hilfen. Ziel ist, ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung.

Passende Schule auswählen

Die sonderpädagogische Förderung kann an einer allgemein bildenden Schule oder an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Sonderpädagogisches Förderzentrum/Förderschule) erfolgen. Die Eltern haben die Wahl, ob ihr Kind gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf oder in einer Förderschule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert wird. Das Berliner Schulgesetz sieht vor, dass bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf der gemeinsame Unterricht Vorrang haben soll.

Förderbedarf feststellen und beantragen

Auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens entscheidet die zuständige Schulaufsicht, ob und welcher Förderbedarf genau besteht. Das Gutachten wird von sonderpädagogen Fachkräften erstellt. Ergänzt wird es durch Informationen der Eltern, der Lehrerkräfte, des Schulpsychologischen Beratungszentrums, anderer Institutionen sowie von Fachärztinnen und Fachärzten. Die Eltern erhalten über den Förderbedarf einen schriftlichen Bescheid.

Die Feststellung des sonderpädagogischem Förderbedarfs kann von den Eltern oder der Schule formlos beantragt werden. Stellt die Schule einen solchen Antrag, werden die Eltern darüber informiert.


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