Rente: Hinterbliebenenrente für Halb- und Vollwaisen

Mutter mitkleinem Kind auf dem Arm schaut traurig aus dem Fenster

Wenn ein Elternteil verstirbt, erhalten die hinterbliebenen Kinder eine Halbwaisenrente. Die Vollwaisenrente wird nach dem Tod beider Elternteile gezahlt.

Wann wird die Waisenrente bezahlt?

Die Rente wird an hinterbliebene Kinder gezahlt, wenn

  • der verstorbene Elternteil in der Rentenversicherung versichert war und
  • die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat oder
  • zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist oder
  • bereits eine Rente bezogen hat.

Auch Pflege- und Stiefkinder, die im Haushalt der Verstorbenen lebten, sowie Enkel und Geschwister, wenn sie überwiegend Unterhalt vom verstorbenen Elternteil bekommen haben, erhalten die Waisenrente. 

Wie hoch ist sie?

Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent, die Vollwaisenrente zwanzig Prozent der Rente, die der oder die Verstorbene erhalten hätte. 
Die Höhe der Rente wird also individuell berechnet. Das Einkommen der Waisen selber wird nicht berücksichtigt.

Wie lange wird gezahlt?

Waisenrente gibt es grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr.  Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs wird gezahlt, wenn die Waise

  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
  • einen Freiwilligendienst leistet oder
  • eine Behinderung hat und nicht selbst für sich sorgen kann oder 
  • sich zwischen zwei Ausbildungen bzw. zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn befindet (bis 4 Monate).

Der Anspruch gilt auch dann, wenn die Waise adoptiert wird oder heiratet.

Sich informieren und beraten lassen

Die Waisenrente wird nicht automatisch bezahlt - sie muss beantragt werden.

Der Rentenantrag ist individuell und umfangreich. Die Beratungsstellen der Rentenversicherung unterstützen bei der Antragsstellung. Auch ehrenamtlich tätige Versichertenberater und -beraterinnen helfen beim Ausfüllen der Formulare. Versichertenälteste, also verrentete Beschäftigte der Deutschen Rentenversicherung Bund, geben ebenfalls wichtige Tipps.

Downloads

Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten (Broschüre, Stand 7/2021)

PDF-Dokument
Copyright: Deutsche Rentenversicherung


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