Rente: Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Elternpaar spielt mit seinem kleinen Kind auf dem Boden im Wohnzimmer

Kindererziehungszeiten werden Müttern und Vätern als Beitrags- und Wartezeiten auf die spätere gesetzliche Altersrente angerechnet

Welche Zeiten werden angerechnet?

Für Geburten bis 1991 werden als Zeiten der Erziehung 30 Monate und für Geburten ab 1992 36 Monate für die Rente angerechnet.

Kindererziehungszeiten bei mehreren Kindern

Werden gleichzeitig mehrere Kinder erzogen (zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten oder bei dicht aufeinanderfolgenden Geburten/Adoptionen/Pflegschaft), verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der gleichzeitig mehrere Kinder erzogen werden.

Wem wird die Anrechnungszeit zugeordnet?

Die Zuordnung der Kindererziehungszeiten kann während der drei Jahre zwischen den Eltern zeitlich aufgeteilt werden. Wichtig dabei ist: Bei gemeinsamer Erziehung ist grundsätzlich die Mutter pflichtversichert. Soll stattdessen der Vater versichert sein, kann die Erklärung der Eltern grundsätzlich nur für die Zukunft und nicht rückwirkend abgegeben werden (ab Antragstellung maximal zwei Monate rückwirkend). Kindererziehungszeiten können auch Adoptiveltern sowie Stief- und Pflegeeltern angerechnet werden.

Kindererziehung lohnt sich auch für die Rente!

Die Person, welche das Kind hauptsächlich erzieht, gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch als pflichtversichert. Die Beiträge hierfür werden komplett vom Bund übernommen.

Dadurch wird dieser Elternteil bis zu drei Jahre nach der Geburt automatisch rentenrechtlich mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten gleichgestellt, auch wenn dieser/diese in dieser Zeit kein Erwerbseinkommen hat.

Kindererziehungszeit + Erwerbsarbeit = ein PLUS für die Rente

Ist der erziehende Elternteil neben der Kindererziehung in den ersten drei Jahren nach der Geburt zusätzlich erwerbstätig, profitiert er/sie noch mehr von der Kindererziehungszeit. Denn die Beiträge für die Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu zeitgleichen Beitragszeiten aus eigener Erwerbstätigkeit auf die Rente angerechnet (maximal bis zum Höchstbeitrag).

Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Darüber hinaus werden Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als „Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ anerkannt. Diese können Einfluss auf die Erfüllung der Voraussetzungen (Reduzierung Wartezeit) und die Berechnung einer Rente haben.

Kindererziehung im Ausland

Werden die Kinder im Ausland erzogen, so zählen die Zeiten der Kindererziehung für eine spätere Rente in Deutschland in der Regel nicht mit. Die Staatsangehörigkeit der Eltern und Kinder spielt für die Anrechnung keine Rolle.

Kindererziehungszeiten der Rentenversicherung melden

Im Gegensatz zu den Arbeitszeiten werden Kindererziehungszeiten nicht automatisch erfasst. Dies geschieht erst, wenn die Eltern einen Antrag stellen.

Nachweis von Kindererziehungszeiten

Als Nachweis für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten reicht die Erklärung im Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten aus. Die Geburt der Kinder muss durch eine Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

Downloads

Deutsche Rentenversicherung: Broschüre: Kindererziehung - Ihr Plus für die Rente

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung mit Informationen zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rente

PDF-Dokument


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