Pflegeeltern und Pflegekinder

Väter in Umarmung mit ihrem Pflegekind im Park

Manchmal sind Eltern mit der Verantwortung für ihr Kind überfordert. Die Gründe dafür können etwa psychische Probleme sein oder eine Suchterkrankung. Die Eltern haben dann Anspruch auf Unterstützung durch das Jugendamt ("Hilfe zur Erziehung"). Ist das Kindeswohl gefährdet, kann das Kind vorübergehend zu Pflegeeltern gegeben werden. Die leiblichen Eltern werden aber soweit wie möglich in alle Entscheidungen eingebunden.

Unterschied zur Adoption

Ein Pflegekind ist kein Adoptivkind. Es wohnt zwar bei den Pflegeeltern, die leiblichen Eltern sind aber weiterhin sorgeberechtigt und unterhaltsverpflichtet. Das Kind hat für die Zeit der Pflegeunterbringung praktisch zwei Familien. Diese stehen über das Jugendamt in Kontakt zueinander. Ziel einer Pflege ist, dass das Kind anschließend wieder bei seinen leiblichen Eltern wohnen kann. Bessert sich die Situation in der Herkunftsfamilie aber nicht, kommt es oft zu einer Adoption durch die Pflegeeltern.

Pflegeeltern werden

Wer ein Kind zur Pflege aufnehmen möchte, wendet sich an das Jugendamt des Wohnortes. Pflegeeltern müssen nicht verheiratet sein. Wichtig ist, dass sie genug Zeit für die Kinder aufwenden können und finanziell nicht auf das Pflegegeld angewiesen sind. Geht es um eine dauerhafte Unterbringung, sollte der Altersabstand zwischen Eltern und Pflegekind 45 Jahre nicht übersteigen.

Vermittlung und Vorbereitung

Interessierte werden durch eine Pflegeelternschulung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Zuerst lernen sich die Pflegeeltern und die "richtigen" Eltern kennen. Ist die Grundlage für eine Zusammenarbeit gegeben, findet ein Treffen mit dem Kind statt. Die Zeitspanne vom ersten Infoabend bis zur Aufnahme eines Pflegekindes beträgt in Berlin rund neun Monate.

Kurzzeit oder unbefristet

„Kurzzeit-Pflegekinder“ leben etwa drei bis sechs Monate in der Pflegefamilie. Bei der unbefristeten Vollzeitpflege lebt das Kind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr in der Pflegefamilie. Es kehrt nur dann vorher in seine Herkunftsfamilie zurück, wenn sich die Verhältnisse dort deutlich verbessert haben.

Finanzielle Unterstützung

Das Jugendamt bezahlt der Familie unabhängig von ihrem Einkommen ein monatliches Pflegegeld, das den Lebensunterhalt des Kindes und Erziehungskosten abdeckt. Bei einer dauerhaften Pflege besteht Anspruch auf Kindergeld, das anteilig auf das Pflegegeld angerechnet wird.


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