Nachzug ausländischer Familienangehöriger

Multikulturelle Familie spielt im Wohnzimmer mit ihren beiden Kleinkindern

Die Familienzusammenführung ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Familienleben in Deutschland möglich ist. Sie schafft soziokulturelle Stabilität und erleichtert die Integration. Auch der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt wird dadurch nachhaltig gefördert. 

Wie ist ein Familiennachzug möglich?

Da es ein gesetzliches Recht auf Familienleben gibt, ist es grundsätzlich möglich, dass ausländische Familienangehörige einreisen dürfen. Je nach Staatsangehörigkeit und Status sind die Voraussetzungen für den Nachzug jedoch ganz unterschiedlich:

  • Familienangehörige aus der Europäischen Union
  • Ausländische Familienmitglieder von deutschen Staatsangehörigen
  • Asylberechtigte und anerkannte Geflüchtete
  • Subsidiär Schutzberechtigte
  • Andere Ausländerinnen und Ausländer

Am besten geht man zu einer Beratungsstelle oder Ausländerbehörde in der Nähe, um sich individuell über die Möglichkeiten und Vorgehensweise beraten und unterstützen zu lassen.

Dort können zum Beispiel folgende Fragen geklärt werden:

  • Wer darf als Familienmitglied nachziehen? Wer gehört zur Kernfamilie?
  • Müssen für den Nachzug bestimmte Gründe oder Voraussetzungen vorliegen?
  • Welche Unterlagen und Dokumente werden benötigt?
  • Muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert sein?
  • Müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
  • Sind bestimmte Fristen für den Antrag einzuhalten?
  • Welche Möglichkeiten gibt es für Härtefälle?

Beratungsstellen und Infos

In der Online-Datenbank des „Berliner Beratungsnetz für Zugewanderte“ finden zugewanderte Menschen Beratungsstellen mit verschiedenen Themenfeldern und Bereichen: Von der klassischen Migrationsberatung bis zu ganz spezifischen Beratungen und Begleitung.

Die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e. V. (KuB) in Kreuzberg unterstützt Geflüchtete, Migratinnen und Migranten und beantwortet Fragen zu Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) berät ebenfalls zu sozial- und aufenthaltsrechtlichen Themen.

Die Caritas hat in Berlin mehrere Beratungsstellen und bietet auch Onlineberatung für Migrantinnen, Migranten, Geflüchtete und alle anderen, die Fragen rund um Migration und Integration haben. Die Fachleute der Caritas geben in der Regel innerhalb von zwei Werktagen Antwort.

Weitere Infos und Beratungsmöglichkeiten sind unter den Links gelistet.

Downloads

Beratungsangebote für Zuwanderinnen und Zuwanderer

(Stand: 06/2022)

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Copyright: LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Berlin

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Neu in Deutschland? Infos und Tipps rund um Schule in Berlin (Broschüre 03/2022)

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